Umfassende finanzielle Absicherung durch den Leistungsträger

Während ihrer Zeit bei RehaStep sind die Teilnehmer*innen finanziell durch ihren Leistungsträger abgesichert. 

Sie erhalten von ihrem Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaft) Übergangsgeld. Zusätzlich übernimmt der Leistungsträger die Beiträge für die Sozialversicherung. Auskunft zu Höhe, Auszahlung und weiteren Fragen bezüglich des Übergangsgeldes erteilt der jeweilige Leistungsträger. 

Die Kosten zur Anfahrt zu RehaStep, zum Praktikumsort oder zu einer Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen von RehaStep werden gemäß den Vorgaben der Leistungsträger erstattet. Weitere Fahrtkosten (z.B. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen) erstatten wir den Teilnehmer*innen.

Ein voller Bauch studiert nicht gerne - ein leerer aber schon gar nicht! Daher haben die Teilnehmer*innen Anspruch auf eine Verpflegung während ihrer Zeit bei RehaStep. Da wir an den RehaStep-Standorten keine Kantinen haben, bekommen die Teilnehmer*innen einen Pauschalbetrag pro Anwesenheitstag ausgezahlt.