Entlassung

Vertrauen in die medizinische Kompetenz

Ihre Entlassung ordnet der Arzt/die Ärztin an, sobald sich Ihr Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass die stationäre Behandlung in unserem Hause nicht mehr erforderlich ist. Zur Entlassung erhalten Sie auf Station einen vorläufigen ärztlichen Brief für Ihren behandelnden Arzt/Ihre behandelnde Ärztin, der alle wichtigen Informationen beinhaltet.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie Rat und Unterstützung für die Zeit nach Ihrem Klinikaufenthalt benötigen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen unseres Sozialdienstes. Sie helfen Ihnen kompetent weiter in allen Fragen rund um Ihre weitere Versorgung zu Hause oder in einer nachsorgenden Einrichtung.

Alles erledigt?

Bitte vergessen Sie nicht die Wertsachen abzuholen, die Sie bei uns deponiert haben.

Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie die erforderliche Zuzahlung schon an der Krankenhausaufnahme begleichen.

Entlassmanagement

Um die Entlassung sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung unserer Patient*innen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gemäß dem Rahmenvertrag nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V sicherzustellen, ist eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen unverzichtbar.

Ziel des Entlassmanagements ist es, für die optimale Organisation der Anschlussversorgung bereits frühzeitig Ihren individuellen und potenziellen Versorgungs- bzw. Unterstützungsbedarf zu identifizieren.

Das Entlassmanagement beginnt bereits mit dem ersten Tag Ihrer Aufnahme in unserem Klinikum. Alle Patient*innen erhalten im Rahmen des Aufnahmeprozesses neben dem Behandlungsvertrag auch die Information und Einwilligung zur Durchführung des Entlassmanagements. Diese Patienteneinwilligung ist wichtig, damit wir Ihre relevanten Daten, mit ihrem Einverständnis an die nachversorgenden Leistungserbringer und/oder Kranken-/Pflegekassen zur Einleitung der notwendigen Maßnahmen weitergeben dürfen.

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie alle wichtigen Informationen in Ihrem ärztlichen Brief, wie unter anderem Informationen zur Diagnose, zu Ihrer Behandlung und zu Ihrer Medikation.

Für weitere Fragen stehen Ihnen selbstverständlich unsere Ärzte*innen, unsere Pflegekräfte sowie unser Sozialdienst gerne zur Verfügung.