Wahlleistungen

Leistungen, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlten Regelleistungen hinausgehen, werden als Wahlleistungen bezeichnet. Falls hierfür keine Zusatzversicherung besteht, stellt Ihnen das ESB Krankenhaus diese privat in Rechnung.

Zu den Wahlleistungen gehören:

  • Behandlungen durch den Chefarzt/die Chefärztin
  • Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Informationen zu wahlärztlichen Leistungen