Qualifizierung im Gesundheits- und Sozialwesen
Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft
gemäß § 43b und § 53b SGB XI (in Teilzeit)
Mit der Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft bietet das ESB Berufsförderungswerk im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens eine Möglichkeit, die in kurzer Zeit eine neue berufliche Perspektive eröffnet: Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten mit dementiell erkrankten Menschen, psychisch kranken Menschen sowie geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen. Sie betreuen, begleiten und aktivieren die ihnen anvertrauten Menschen und ermöglichen eine Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, indem sie Hilfe bei alltäglichen Dingen geben, einfühlsame Gespräche führen und den Tagesablauf gemeinsam mit den jeweiligen Klienten sinnvoll gestalten.
Zusätzliche Betreuungskräfte sind heute gefragte Arbeitskräfte – denn in einer älter werdenden Gesellschaft gibt es immer mehr Bedarf an unterstützender Betreuung.
Die Qualifizierung im ESB Berufsförderungswerk bereitet auf eine Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, im ambulanten Bereich oder in der freiberuflichen Selbstständigkeit vor.
Die zwölfwöchige Qualifizierung schließt mit einem trägerinternen Zertifikat ab.
Die Maßnahme richtet sich nach den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen des GKV-Spitzenverbandes.
Die Teilnahme ist als Selbstzahler möglich, bei entsprechenden Voraussetzungen wird sie durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mittels Bildungsgutschein gefördert.
Nähere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Qualifizierung finden sie im Flyer.
Eckdaten
Modul 1 - Basiskurs: 5 Wochen
Modul 2 - betriebliche Lernphase/Betreuungspraktikum: 4 Wochen
Modul 3 - Aufbaukurs: 3 Wochen
Beginn: 30. September 2024
Abschluss: Trägerinternes Zertifikat