
Berufliche Sonderförderung
Die Berufliche Sonderförderung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund persönlicher, schulischer, sozialer oder psychischer Belastungen auf anderem Weg nur schwer an Ausbildung, Arbeit oder andere Anschlussangebote herangeführt werden können. Sie bietet einen verlässlichen, ambulanten Rahmen, in dem Stabilisierung, berufliche Förderung und gesellschaftliche Teilhabe miteinander verbunden werden.
Im Mittelpunkt stehen der Aufbau von Tagesstruktur, die Vermittlung beruflicher Grundkompetenzen, die Förderung von Sozialkompetenz, Selbststrukturierung und Lernbereitschaft sowie die Aufarbeitung schulischer Lernfelder. Die Inhalte orientieren sich am Entwicklungsstand und an den Fähigkeiten des jungen Menschen. Ziele, Umfang und Schwerpunkte werden im Rahmen der Hilfeplanung individuell abgestimmt. Bei Bedarf kann die Maßnahme durch psychologische Unterstützung ergänzt werden. Auch der nachträgliche Erwerb des Berufsreifeabschlusses ist möglich.
Die Berufliche Sonderförderung kann eigenständig oder in Kombination mit weiteren Hilfen umgesetzt werden, etwa mit Jugendwohnen oder einer Wohngruppe, wenn dies für die Zielerreichung sinnvoll ist. Für Jugendämter bietet sie damit ein flexibel einsetzbares und eng an der Hilfeplanung orientiertes Unterstützungsangebot.
Die berufspraktische Förderung findet aktuell in den Bereichen Holzwerkstatt, Metallwerkstatt und Küche statt.