Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der ESB Elisabeth-Stiftung Birkenfeld

Die bestmögliche Versorgung, Begleitung und Unterstützung unserer Patient*innen, Bewohner*innen und Teilnehmer*innen haben für die ESB höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von potenziellen Verstößen und Fehlverhalten zu erfahren.
Über das Hinweisgebersystem haben alle Personen die Möglichkeit, Hinweise anonym und ohne Risiko persönlicher Konsequenzen zu melden. Mit Einführung des Hinweisgebersystems setzt die ESB die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, um.

Sofern Sie ein Anliegen oder Feedback haben, das Ihren Besuch bzw. Aufenthalt bei uns betrifft, dieser jedoch keinen Compliance-Verstoß darstellt, möchten wir Sie bitten, dieses Kontaktformular zu verwenden. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass über das Hinweisgebersystem lediglich compliance-relevante Verstöße und Fehlverhalten bearbeitet werden können. Über das Hinweisgebersystem eingehende Patienten- und Beschwerdeanliegen, die keinen compliance-relevanten Verstoß oder Fehlverhalten darstellen, können nicht bearbeitet bzw. weitergeleitet werden.

Hinweise zur korrekten Abgabe einer Meldung

Um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Meldung sicherstellen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass die Meldung so korrekt wie möglich ist. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Abgabe Ihrer Hinweismeldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wie?
  • Wo?

Zur Untersuchung der von Ihnen abgegebenen Hinweise ist es von Vorteil, wenn Sie uns für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität wahren möchten, machen Sie von dem geschützten Online-Meldekanal der ESB Gebrauch.

 

Möglichkeiten zur Meldung eines Verstoßes oder Fehlverhalten

Über das Hinweisgebersystem können Sie Meldungen für die ESB abgeben. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Meldung eines Verstoßes oder eines potenziellen Fehlverhaltens zur Verfügung:

Online-Meldeplattform

In Zusammenarbeit mit der MedCompliance GmbH betreibt die ESB einen Online-Meldekanal, bei dem die Möglichkeit besteht, optional auch anonymisiert Hinweise abzugeben.

Zur Meldeplattform 

Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen. Die MedCompliance GmbH wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und der Umstände des mitgeteilten Regelverstoßes sowie ggf. des Namens/der Namen für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/-en dokumentieren.
Gegenüber dem Hinweisgeber wird der Eingang der Meldung innerhalb einer Frist von sieben Tagen auf elektronischem Weg (Plattform) erfolgen.

Auf jeden Hinweis soll spätestens innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten reagiert werden. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen wird auf Empfehlung der MedCompliance GmbH die ESB unverzüglich interne Untersuchungen einleiten und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein festgestelltes deliktisches Verhalten zu unterbinden.

Telefonischer Meldekanal

Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der MedCompliance GmbH betreibt die ESB eine Telefon-Hotline zur Meldung compliance-relevanter Verstöße:

MedCompliance GmbH
Neuer Wall 41
20354 Hamburg
Tel. 040 696 386-92

Information zum Umgang mit Ihren Daten

Wir wollen zur Offenheit ermutigen und werden Hinweisgeber unterstützen, Vorkommnisse zu melden, die unter diesen Grundsatz fallen, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte. Hinweisgeber sollen keine Benachteiligungen befürchten müssen, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben.

Sollten wir umgekehrt feststellen, dass ein Hinweisgeber bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat, weil ihm das persönliche Vorteile verschafft, muss auch der Whistleblower mit rechtlichen Maßnahmen rechnen. 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.