Jährliche Pflichtfortbildung für Alltagsbegleiter & Betreuungskräfte
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gibt vor, dass zusätzliche Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden fortgebildet werden müssen.
In diesen Fortbildungen wird das Wissen aktualisiert und vertieft und es findet eine Reflexion der beruflichen Praxis statt.
Inhalte der Fortbildung
Kommunikation im Betreuungsalltag
- Vier-Ohren-Modell
- Personenzentrierte Gesprächsführung
- Kommunikationsbarrieren/-störungen
- Unterstützte Kommunikation
- Kommunikation im Team
- Kommunikation mit Angehörigen
Kommunikation mit demenzerkrankten Menschen
- Stadiengerechte Kommunikation
- Verbale und nonverbale Kommunikation
- Validation
- ABC-Methode
Neben der Wissensvermittlung und praktischen Übungseinheiten gehört auch die Reflexion der Praxiserfahrungen und der Erfahrungsaustausch zu den wesentlichen Inhalten der Fortbildung.
Voraussetzungen & Ziele
Die Fortbildung richtet sich an:
- Betreuungskräfte
- Pflegekräfte
- Pflegehilfskräfte
Ziele:
- sichere Kommunikation durch grundlegende Kenntnisse
- souveräner Umgang mit herausfordernden Situationen durch Analyse auftretender Kommunikationsstörungen
- Erwerb hilfreicher Problemlösungsstrategien
Eckdaten
Nächster Termin:
- 23. und 24. Juni 2025
- 08:30 bis 16:00 Uhr
- 16 Unterrichtsstunden
Ausbildungsform:
- Präsenz
Kosten:
- 210 €
Abschluss:
- Träger-Zertifikat
Kontakt & Anmeldung
Simone Rosenfeldt, Koordinatorin
E-Mail: s.rosenfeldt@e-s-b.org
Telefon (Sekretaiat): 06782 18-6350
Im Flyer finden Sie alle Informationen zusammengefasst.
Termine zu weiteren Themenschwerpunkten folgen in Kürze.