22. April 2025

Start Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft gemäß §43b und §53b SBG XI

Qualifizierung im Gesundheits- und Sozialwesen

Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft 
gemäß § 43b und § 53b SGB XI (in Teilzeit)

Mit der Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft bietet das ESB Berufsförderungswerk im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens eine Möglichkeit, die in kurzer Zeit eine neue berufliche Perspektive eröffnet: Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten mit dementiell erkrankten Menschen, psychisch kranken Menschen sowie geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen. Sie betreuen, begleiten und aktivieren die ihnen anvertrauten Menschen und ermöglichen eine Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, indem sie Hilfe bei alltäglichen Dingen geben, einfühlsame Gespräche führen und den Tagesablauf gemeinsam mit den jeweiligen Klienten sinnvoll gestalten.

Zusätzliche Betreuungskräfte sind heute gefragte Arbeitskräfte – denn in einer älter werdenden Gesellschaft gibt es immer mehr Bedarf an unterstützender Betreuung. 

Die Qualifizierung im ESB Berufsförderungswerk bereitet auf eine Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, im ambulanten Bereich oder in der freiberuflichen Selbstständigkeit vor.

Nähere Infos zur Qualifikation und zur Anmeldung finden Sie hier.